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    Gesundheitsdaten in einer KI-Wissensdatenbank: Was DSGVO-konform konkret heißt

    Maike Penz · CEO & Co-Founder · 20. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

    Ein Anamnesebogen enthält Allergien, Vorerkrankungen, Medikamente. Damit fällt er unter Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung, die schärfste Kategorie, die das Gesetz kennt. Wer solche Unterlagen in ein KI-System gibt, stellt zu Recht Fragen: Wo liegen die Daten? Wer kann sie lesen? Was passiert, wenn jemand ihre Löschung verlangt? Wir beantworten diese Fragen hier so konkret wie möglich, einschließlich der Stellen, an denen die Antwort unbequem ist.

    Gesundheitsdaten sind eine eigene Rechtskategorie

    Die DSGVO trennt zwischen normalen personenbezogenen Daten und besonderen Kategorien. Gesundheitsdaten gehören zur zweiten Gruppe. Für sie gilt nach Artikel 9 ein grundsätzliches Verarbeitungsverbot mit eng gefassten Ausnahmen, im gewerblichen Alltag meist die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.

    Der Unterschied ist kein formaler. Bei normalen Daten fragt eine Aufsichtsbehörde, ob eine Rechtsgrundlage vorliegt. Bei Gesundheitsdaten fragt sie zusätzlich, ob eine der Ausnahmen greift und ob die Einwilligung wirklich ausdrücklich, freiwillig und für genau diesen Zweck erteilt wurde.

    Das betrifft nicht nur Praxen, Studios und Behandlungsbetriebe. Auch in einem Industrieunternehmen liegen Gesundheitsdaten: in BEM-Akten, in Unterlagen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, in Eingliederungsvereinbarungen. Wer dort eine Wissensdatenbank aufbaut, steht vor derselben Frage.

    Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

    Was wir verantworten und was Sie verantworten

    Hier trennen sich zwei Rollen, die oft vermischt werden. Sie sind Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Wir sind Auftragsverarbeiter. Das heißt: Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Ihre dokumentierte Weisung.

    Die Rechtsgrundlage bleibt bei Ihnen. Ob eine Kundin wirksam eingewilligt hat, ob diese Einwilligung auch die Auswertung durch ein KI-System abdeckt, ob der Zweck noch derselbe ist wie bei der Erhebung: Das können wir nicht für Sie entscheiden, und wir tun auch nicht so, als könnten wir es.

    Wenn ein Anbieter Ihnen sagt, sein Produkt mache Sie DSGVO-konform, stimmt das nicht. Ein Produkt schafft technische Voraussetzungen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung entsteht bei Ihnen.

    Was wir beisteuern: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 ist bei uns zwingender Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, kein Dokument auf Nachfrage. Er nennt Gesundheitsdaten ausdrücklich als möglichen Verarbeitungsgegenstand und listet unsere Unterauftragsverarbeiter namentlich auf.

    Der Weg eines Anamnesebogens durch das System

    Sie laden den Bogen hoch, als Foto oder Datei. Gespeichert wird er auf dedizierter Bare-Metal-Hardware bei Hetzner in Nürnberg und Falkenstein. Wir nutzen keine generische Cloud-Infrastruktur, also weder Azure noch AWS noch Google Cloud. Nach aktuellem Stand besteht damit kein Zugriff nach dem US CLOUD Act.

    Für die Verarbeitung durch das Sprachmodell arbeiten wir mit Mistral AI in Paris zusammen. Zwei Fachbegriffe dazu: Beim Embedding wird Text in eine mathematische Form gebracht, damit das System inhaltlich passende Stellen wiederfinden kann. Inferenz ist der eigentliche Antwortvorgang des Modells.

    Konkret heißt das: Ihre Daten liegen in Deutschland, die KI-Verarbeitung findet in der EU statt. Im Standardbetrieb verlassen personenbezogene Daten den Europäischen Wirtschaftsraum nicht, eine Übermittlung in die USA findet nicht statt.

    Stellen Sie eine Frage, sucht das System die passenden Textstellen in Ihrem Bestand und übergibt nur diese an das Modell. Das Modell hat keinen Zugriff auf Ihre Datenbank. Die Anfragen sind kurzlebig, beim Anbieter wird nichts dauerhaft gespeichert.

    Weder wir noch der Modellanbieter trainieren mit Ihren Daten. Das ist vertraglich ausgeschlossen und keine Einstellung, die jemand versehentlich umlegen kann.

    Was „gelöscht“ konkret bedeutet

    Verlangt eine betroffene Person die Löschung, kommt die Weisung von Ihnen als Verantwortlichem zu uns. In den Produktivsystemen setzen wir sie in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden um.

    Backups sind ein zweiter Schritt. Dort bleibt ein gelöschter Datensatz bis zur nächsten Rotation bestehen. Das ist branchenüblich und technisch kaum anders lösbar. Wir schreiben es lieber hin, als „sofort und spurlos“ zu behaupten.

    Endet der Vertrag, löschen wir Ihre Daten innerhalb von 30 Tagen über sämtliche Systeme hinweg, einschließlich Produktivsysteme, Backups und Protokolldaten, soweit sie Personenbezug enthalten. Die Löschung bestätigen wir auf Anfrage schriftlich. Vorher können Sie jederzeit einen vollständigen Export verlangen.

    Wer welchen Bogen sehen darf

    Bei Gesundheitsdaten ist der interne Zugriff oft das größere Praxisrisiko als das Hosting. Eine Empfangskraft muss nicht dieselben Unterlagen sehen wie die behandelnde Person.

    hAiner arbeitet mit rollenbasierten Zugriffskontrollen: Wer welche Information sehen darf, sieht sie auch bei uns. Jede Antwort weist ihre Quelle aus, sodass nachvollziehbar bleibt, woher eine Information stammt.

    Die Daten verschiedener Kunden sind durch separate Datenbankstrukturen getrennt. Zur Genauigkeit gehört: Das ist eine logische Trennung, keine physisch eigene Hardware pro Kunde. Übertragung und Speicherung sind verschlüsselt.

    Wo hAiner nicht hingehört

    Ein paar Grenzen, die wir lieber vorher nennen als hinterher.

    hAiner ist nicht für medizinische, diagnostische oder therapeutische Entscheidungen bestimmt. Das System macht einen Anamnesebogen auffindbar und zeigt Zusammenhänge. Es beurteilt keine Behandlung, und niemand sollte es dafür einsetzen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Artikel 22 findet nicht statt.

    Ob Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung brauchen, entscheiden Sie, nicht wir. Die deutschen Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass diese Pflicht beim Einsatz von KI-Anwendungen bestehen kann. Bei den Pflichten aus den Artikeln 32 bis 36 unterstützen wir Sie mit den Informationen, über die wir verfügen.

    Und wir sind derzeit nicht nach ISO 27001 oder BSI C5 zertifiziert. Beides ist in Vorbereitung. Bis dahin legen wir unsere Sicherheitsarchitektur im Gespräch offen, statt mit einem Siegel zu werben, das wir noch nicht haben.

    Mehr dazu auf unserer Themenseite DSGVO-konforme KI im Mittelstand. Wenn Sie Ihren konkreten Fall besprechen möchten: Erstgespräch vereinbaren.

    Häufige Fragen

    Dürfen wir Anamnesebögen überhaupt in ein KI-System geben?
    Ja, wenn die Voraussetzungen des Artikels 9 DSGVO erfüllt sind. Das setzt in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung voraus, die auch die Verarbeitung durch ein KI-System abdeckt. Die Prüfung liegt bei Ihnen als Verantwortlichem. Wir stellen den Auftragsverarbeitungsvertrag und die technischen Voraussetzungen.
    Wo werden unsere Daten gespeichert und verarbeitet?
    Gespeichert werden sie auf dedizierter Hardware bei Hetzner in Nürnberg und Falkenstein. Die KI-Verarbeitung erfolgt bei Mistral AI in Paris. Im Standardbetrieb verlassen personenbezogene Daten den Europäischen Wirtschaftsraum nicht, eine Übermittlung in die USA findet nicht statt.
    Wie schnell wird ein einzelner Datensatz gelöscht?
    Nach Ihrer Weisung in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden in den Produktivsystemen. In Backups bleibt der Datensatz bis zur nächsten Rotation. Bei Vertragsende löschen wir innerhalb von 30 Tagen über alle Systeme hinweg, einschließlich Backups und Protokolldaten.
    Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
    Möglicherweise. Die Pflicht trifft Sie als Verantwortlichen, nicht uns. Die deutschen Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass beim Einsatz von KI-Anwendungen eine Folgenabschätzung erforderlich sein kann. Klären Sie das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, die technischen Angaben liefern wir zu.

    Quellen

    Klingt das nach Ihrer Situation?

    Sprechen wir 30 Minuten über Ihren konkreten Fall. Unverbindlich, ohne Pitch-Deck.